Können Urlauber 2021 trotz Covid-19 wieder nach Brasilien reisen?

Thema: Reisen & Tourismus – Autor: Tobias Kurz – 20. Mai 2021

Auch in Brasilien erhalten inzwischen immer mehr Menschen eine Impfung gegen das Coronavirus. Wie sich Covid-19 derzeit auf die Einreise nach Brasilien und die damit verbundenen Maßnahmen auswirkt, lesen Sie hier.

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Brasilien gilt derzeit noch als Virusvariantengebiet, was verschärfte Regeln bei Ein- und Ausreise zur Folge hat. (Symbolbild)

Einreise ist für deutsche Besucher derzeit erlaubt

Brasilien ist vor allem für Fernreisen und einen vielfältigen Urlaub ein gerne gebuchtes Ziel. Seit über einem Jahr beeinflusst allerdings Corona die Reiselage weltweit, was auch Reisen nach Brasilien betrifft. Seit Mai 2021 sind die Grenzen für Touristen geöffnet, sodass ein Urlaub in dem südamerikanischen Land möglich ist. Trotzdem gelten weiter bestimmte Vorschriften bei der Einreise und einem Urlaubsaufenthalt.

Für die Einreise müssen Besucher unter anderem einen negativen PCR-Test in englischer, spanischer oder portugiesischer Sprache vorlegen, der höchstens 72 Stunden alt ist. Darüber hinaus benötigen Einreisende eine spezielle Gesundheitserklärung, die sie vor der Einreise ausfüllen müssen. Der Corona-Test und die Gesundheitserklärung werden beim Check-in vorgezeigt.

Die Einreise und der Transit über den Luftweg sind derzeit erlaubt, über den Land- oder Seeweg ist die Einreise von Ausländern nicht gestattet, nur die Einreise über den Landweg aus Paraguay ist eine Ausnahme.

Die Regeln für die Rückreise aus Brasilien

Brasilien ist laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) seit Januar ein Virusvariantengebiet, zuvor wurde es bereits als Corona Risikogebiet eingestuft. Das Land ist Virusvariantengebiet, da dort eine neue, ansteckendere Variante von Covid-19 festgestellt wurde, weshalb Brasilien als Land mit einem besonders hohen Infektionsrisiko gilt. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Wer nach Brasilien reist, muss bei der Rückkehr in Deutschland an die Anmelde- und Testpflicht und die Quarantänepflicht einhalten und einen negativen Corona Test vorlegen können. Das gilt auch für geimpfte Personen, ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren.

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