Urlaub in Brasilien seit August wieder möglich

Thema: Reisen & Tourismus – Autor: Tobias Kurz – 10. August 2020

Wie andere Länder öffnet sich auch Brasilien zunehmend dem Tourismus und erlaubt Einreisen für Urlauber. Voraussetzung für eine Reise nach Brasilien ist dabei eine Auslandskrankenversicherung.

Copacabana Rio de Janeiro

Die weltberühmte Copacabana vor dem Sonnenuntergang.

Bereits seit einigen Wochen öffnen immer mehr beliebte Urlaubsdestinationen ihre Grenzen für Touristen, inzwischen zählt Brasilien ebenfalls zu ihnen. Einreisen sind seit dem 1. August über den Luftweg wieder möglich, doch dabei gilt eine besondere Bedingung: Wer seinen Sommerurlaub in Brasilien verbringen will, muss eine Auslandskrankenversicherung besitzen, welche die Kosten im Falle einer Covid-19 Infektion abdeckt.

Eine Fernreise nach Brasilien ist somit zwar möglich, doch erfolgt unter speziellen Corona-Regelungen. Solange der Aufenthalt in Brasilien nur maximal 90 Tage beträgt, ist eine Krankenversicherung, die auch bei einer Corona-Infektion gilt, notwendig. Für deutsche Touristen könnte diese Forderung durchaus ein Hindernis darstellen, da Brasilien weiterhin als Risikogebiet eingestuft wird. Aus diesem Grund greifen viele der Auslandskrankenversicherungen nicht und Urlauber sollten sich bereits vor Antritt ihrer Reise über eine passende Versicherung informieren.

Fürs Erste sollen die Lockerung der Einreisebestimmungen bis zum 31. August bestehen, bis dahin ist auch ein negatives Testergebnis oder ein Test auf Covid-19 bei der Einreise nicht erforderlich. Brasilien hatte den internationalen Flugverkehr zuletzt im März stark eingeschränkt.

Zwar ist die Einreise über den Land- oder Seeweg oder über die Bundesstaaten Mato Grosso do Sul, Paraiba, Rondonia, Rio Grande do Sul und Tocantins weiterhin nicht möglich, aber Reisende können beispielsweise ganz entspannt einen Flug der Lufthansa buchen, die das Land mehrmals in der Woche anfliegt.

Für die Rückreise sollten Urlauber wissen, dass bei der Ankunft in Deutschland die Testpflicht auf Corona besteht und bis zum negativen Testergebnis Quarantäne gilt. Dies dürfte die Freude über die Grenzöffnung und die Aussicht, den Sommer 2020 in dem vielfältigen Land verbringen zu können, jedoch kaum trüben.

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